Hühner im Garten halten - Recht in der Schweiz

Hühner im Garten halten.


Im der Schweiz braucht es weder eine Bewilligung noch eine Ausbildung, um privat Hühner im Garten zu halten. Erst wer mehr als 150 Legehennen, 200 Junghennen oder 500 Mastpoulets pro Jahr produziert, muss einen Sachkundeausweis vorlegen können.

Trotzdem lohnt es sich natürlich, die Nachbar vorher zumindest zu informieren, insbesondere wenn die Anschaffung eines Hahns geplant ist, dessen Krähen zu früher Morgenstunde im ganzen Quartier zu hören sein wird.

Wer Hühner halten will, muss sie aber registrieren. Die entsprechende kantonale Fachstelle finden Sie hier. Die Registrierung ist kostenlos.

Ausserdem müssen die Bestimmungen des Tierschutzes eingehalten werden. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Hühner dürfen nicht einzeln gehalten werden.
  • Alle Hühner müssen mit ausreichend Wasser und Futter versorgt werden.
  • Kranke Tiere müssen gepflegt oder behandelt werden.
  • Geflügel darf nur von einer fachkundigen Person getötet werden.
Für die Haltung von Hühner braucht es auch ein Gehege mit einem Stall. Hier gelten folgende Bestimmungen: 
  • Das Gehege muss so gebaut sein, dass sich die Hühner nicht verletzen können.
  • Pro Huhn braucht es mindestens 14 cm Sitzstange. Sitzstangen müssen so angebracht sein, dass nach oben mindestens 50 cm Platz bleiben und sie müssen mindestens 50 cm über dem Stallboden angebracht sein.
  • 20 Prozent des Stallbodens müssen mit Einstreu bedeckt sein.
  • Die Frischluftzufuhr zum Stall muss gewährleistet sein. 
Weitere Vorschriften finden Sie im Merkblatt «Hühner im Recht» des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Mehr zum Thema: Wieviel kostet es, Hühner im Garten zu halten?

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